Almena, den 16. August 1935
Zu der heute vom Bürgermeister einberufenen Ausschußsitzung waren alle Mitglieder erschienen.
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1. Kein Jude oder Jüdin darf in Zukunft in der Gemeinde Almena, keinerlei Grund und Boden erwerben, desgleichen auch kein Gebäude.
2. Weiteren Zuzug von Juden und Judengenossen wird nicht stattgegeben.
3. Kein Bauer, Handwerker, Gewerbebetreibender oder sonstiger Volksgenosse erhält in Zukunft öffentliche Aufträge von der Gemeinde oder vom Staate, wenn festgestellt wird, dass er weiter mit Juden verkehrt oder mit Juden handelt oder sonst wie seine Judenfreundschaft bekundet. Sämtliche Handwerker und Gewerbebetreibende welche Genehmigung zur Entgegennahme von Bedarfsdeckungsscheinen haben, wird die Genehmigung entzogen, wenn festgestellt wird, dass sie mit Juden verkehren bzw. dieselben unterstützen.
4. Kein Angehöriger der jüdischen Rasse hat Anteil an irgendeiner sozialen Einrichtung der Gemeinde oder des Staates.
5. Ferner soll im Einvernehmen mit der N.S.V. darauf gedrungen werden, dass sämtliche Volksgenossen, welche ihre Einkäufe, wie Fleisch usw. bei Juden machen oder ihr Vieh an Juden verkaufen von den sozialen Einrichtungen unseres Volkes ausgeschlossen werden.
6. Es soll eine Tafel mit folgender Aufschrift angefertigt werden:
JUDEN
BETRETEN DIESE
ORTSCHAFT
AUF EIGENE
LEBENSGEFAHR!
zu 2...
Siek, Bürgermeister Schriftführer...
Quelle: Gemeindearchiv Extertal