Gehorsamte Bitte der Synagogengemeinde Bösingfeld um Genehmigung der Erhöhung ihrer Kultusbeiträge.
Mit Genehmigung Fürstlicher Regierung wurde
von der Synagogengemeinde Bösingfeld ein Kapital von 5000 Mark zum Synagogenbau
angeliehen. Die Verzinsung und Amortisation dieses Kapitals erfordern nun eine
Erhöhung der Kultusbeiträge. Es wurde daher von dem unterzeichneten Vorstand
eine Gemeindeversammlung auf dem 5. Juni dieses Jahres einberufen, in welcher
beraten werden sollte, wie und auf welche Weise die Gemeindelasten aufzubringen
seien. Da diese Versammlung nicht beschlussfähig war, wurde eine neue
Versammlung auf den 19. Juni dieses Jahres anberaumt.
In der Bekanntmachung, welche, wie immer, duch achttägigen Anschlag an der
Synagogentür erfolgte, war besonders darauf hingewiesen, dass nach §5 des
Gesetzes vom 21. März 1879 die Versammlung beschlussfähig ist, wenn außer dem
Vorsteher noch drei Stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Von den 11 stimmberechtigten Mitgliedern der Gemeinde erschienen der
unterzeichnende Vorsteher, Jonas Herzberg, Albert Kleeberg, David Kleeberg,
Hermann Herzberg, Julius Kleeberg und M. Frankenstein. Der Vorschlag beträgt
nach beiliegender Anlage 320 Mark. Da das Gesetz eine Aufbringung der
Kultusbeiträge durch Steuern uns bis zu 15 Simplum gestattete, 12 Simplum aber
für den Unterricht zur Wanderlehrerkasse beizutragen sind; so wurde einstimmig
beschlossen, den veranschlagten Betrag von 320 Mark auf folgende Weise
aufzubringen:
1.) 3 Simplum Klassensteuer ergeben nach der Hebeliste M 84,00
2.) Jedes selbständiges Gemeindemitglied, welches auch Haushaltungsvorstand ist, zahlt monatlich einen Betrag von M 1,50 welcher alle zwei Monate mit M 3 bezahlt wird. Es sind elf solcher Gemeindemitglieder, also pro Jahr M 198,00
3.) Diejenigen unverheirateten Gemeindemitglieder männlichen und weiblichen Geschlechts, welche keinen eigenen Haushalt haben und das 18. Lebensjahr überschritten haben, sollen jährlich M 1,50, wo sie einen eigenen Platz in der Synagoge bekommen. Es gibt sechs solcher Mitglieder also pro Jahr M 9,00
4.) Einnahmen von ... (unleserlich)
Danach §9 des Gesetzes vom 21. März 1879
(Absatz a) zu solchen Entschlüssen die Genehmigung Fürstlicher Regierung
erforderlich ist, bitte ich ganz gehorsamst:
Fürstliche Regierung wollen den Entschluss der Synagogen-Gemeinde Bösingfeld
betreff Aufbringung der Gemeindelasten die erforderliche Genehmigung erteilen.
Gehorsamst
M. Herzberg
Vorstand
Mark
Zinsen von 1 Kapital von 5000 Mark zu 3 ½ Prozent 175
Abtragung mit 1 Prozent von obigen Kapital 50
Abrechnung für den Lehrer 30
Brandkassengeld ca. 15
Staats- und Ortssteuern von der Bürgerstätte 10
Die Synagoge rein und in Ordnung zu halten 15
Für Schulrevision 6
Unvorhergesehene Ausgaben 20
Mark 321
M. Herzbeg
Vorstand